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Wir handeln
regelkonform

Hinweisgeberverfahren

Fokus auf Menschenrechts- und Umweltstandards

Hinweisgeberverfahren bei CHT


Verantwortungsbewusstes, gesetzestreues und ethisches Verhalten ist von höchster Bedeutung für das Ansehen unseres Unternehmens und das Vertrauen unserer Mitarbeiter, Geschäftspartner und der Öffentlichkeit. Dies schließt auch die strikte Einhaltung von Hinweisgeber-Gesetzen sowie die Beachtung von Gesetzen, die den Fokus auf Menschenrechts- und Umweltstandards legen, ein.

Wir legen großen Wert darauf, mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu verhindern. Aus diesem Grund ermutigen wir alle Mitarbeiter, Geschäftspartner und anderen Stakeholder nachdrücklich, potenzielles Fehlverhalten zu melden.

    Gemeldet werden können:

    • Verstöße gegen geltendes Recht
    • Verstöße menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln von CHT im eigenen Geschäftsbereich oder eines Zulieferers von CHT entstanden sind
    • Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken
    • Verstöße gegen den Verhaltenskodex und die Werte von CHT

    Hinweisgeber können verschiedene Kanäle nutzen, um mögliches Fehlverhalten zu melden

    Meldewege für Mitarbeiter der CHT Gruppe

    Direkt an ihre Vorgesetzen, die Personalabteilung oder den Head of Compliance von CHT.

     

    Auch per E-Mail: codeofconduct[at]cht.com

    Namentlich oder anonym per Telefon, Web oder App* an unser Hinweisgebersystem SpeakUp®:

    https://cht.speakup.report/internal

    Zugangscode und Informationen für Mitarbeiter.

    Die SpeakUp®-App können Sie sich hier herunterladen:

    Meldeweg für Dritte

    Namentlich oder anonym per Web an unser Hinweisgebersystem SpeakUp®:

    HTTPS://CHT.SPEAKUP.REPORT/EXTERNAL

    Alle Meldungen werden von CHT gründlich analysiert und in einem fairen Verfahren bearbeitet. Sämtliche Informationen werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt. Die Rechte der hinweisgebenden und der betroffenen Personen bleiben gewahrt.

    Hinweisgeber, die nach bestem Wissen und Gewissen potenzielles Fehlverhalten melden, werden geschützt. Jede Form der Vergeltung gegenüber den Hinweisgebern ist dabei verboten.

     

    Hinweisgeberschutz/Datenschutz:

    Identität und Informationen von Hinweisgebern werden streng vertraulich unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Es werden keine Repressalien oder Diskriminierungen gegen Hinweisgeber toleriert.

    Informationen zum Datenschutz können der jeweiligen Datenschutzerklärung der CHT entnommen werden.

     

    Bearbeitung von Hinweisen:

    Alle erhaltenen Hinweise werden gründlich überprüft und mit höchster Sorgfalt, Geschwindigkeit und Vertraulichkeit behandelt. Nur der Head of Compliance von CHT und gegebenenfalls andere Abteilungen oder Ermittler, die für die Untersuchung erforderlich sind, haben Zugang zu den gemeldeten Informationen und leiten den Prozess.

    Unser Head of Compliance ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Er kann bei Bedarf auch den Vorstand der Beitlich-Familienstiftung informieren.

    Jeder Vorfall wird ordnungsgemäß erfasst und dokumentiert. Die Untersuchungen erfolgen im Rahmen eines fairen und objektiven Verfahrens. Dabei gilt die Unschuldsvermutung für alle betroffenen Personen, bis ein Verstoß nachgewiesen ist.

    CHT reagiert konsequent auf festgestelltes Fehlverhalten; dies kann angemessene disziplinarische Maßnahmen zur Folge haben. Basierend auf den ermittelten Fakten wird in der Regel von den entsprechenden Bereichsleitern und der Personalabteilung in Zusammenarbeit mit dem Head of Compliance von CHT eine Entscheidung über den Fall und geeignete Maßnahmen getroffen.

    Falls erforderlich, wird CHT auch zuständige Behörden einschalten.

     

    Antwort und Schutz von Hinweisgebern:

    Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt mit Hinweisgebern auf. Im Regelfall erfolgt auf eine Meldung innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung sowie innerhalb von drei Monaten eine Mitteilung über den Abschluss oder eine Information über den Stand des Verfahrens. Die Antwort berücksichtigt die Vertraulichkeit und das Recht auf Privatsphäre aller betroffenen Personen. 

     

    Kontakt

    Sie haben Fragen oder brauchen Informationen?

    Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Zentrale

    CHT Gruppe

    +49 7071 154 0
    info[at]cht.com